Im Oktober 2023 präsentierte die österreichische Regierung im Rahmen der Budgetverhandlungen ein neues Konjunkturpaket zur Förderung erneuerbarer Energien. Ziel dieses Pakets ist es, den Ausbau von Sonnenenergie zu beschleunigen und das Förderungssystem zu vereinfachen.

Hier sind die wichtigsten Informationen zu den Neuerungen:

Warum wird das System für PV-Anlagen geändert?

Im Jahr 2023 erreichte die Anzahl der genehmigten Förderanträge für PV-Anlagen mit über 140.000 einen neuen Rekord. Dieser Trend spiegelt das wachsende Bewusstsein und Engagement für erneuerbare Energien in der Bevölkerung wider

Welche Neuerungen gibt es?

  1. Steuerliche Erleichterungen:
    Ab 1. Januar 2024 werden PV-Module bis 35 kWp, Zubehör, Speicher und Installationen von der Umsatzsteuer befreit, sofern sie auf oder in der Nähe bestimmter Gebäudetypen betrieben werden, darunter Wohngebäude, Gebäude öffentlicher Körperschaften sowie Gebäude mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken. Diese Maßnahme reduziert den administrativen Aufwand und die Kosten für die Installation von kleinen Photovoltaikanlagen erheblich.
  2. Gültigkeitsdauer:
    Die Umsatzsteuerbefreiung tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft und gilt für die Jahre 2024 und 2025.
  3. Bestehende Förderzusagen:
    Personen, die bereits eine Förderzusage erhalten haben, sind angehalten, ihre PV-Anlagen wie geplant in Betrieb zu nehmen. Dies stellt sicher, dass bereits genehmigte Projekte nicht durch die neuen Regelungen beeinträchtigt werden.
  4. Ausarbeitung der Regelungen:
    Die spezifischen Regelungen zur Umsatzsteuerbefreiung werden derzeit noch finalisiert und sollen auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlicht werden. Dies ermöglicht eine transparente Kommunikation und bietet Bürgern sowie Unternehmen eine zuverlässige Informationsquelle.

Quelle: https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/energiewende/erneuerbare/foerderungen/pv/foerderung2024.html