Die Gesamtförderung des Bundes ist mit max. 75 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt (Ausnahme: Menschen mit geringem Einkommen – hier werden bis zu 100 % gefördert). Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gelten ab 01. Jänner 2024 folgende Förderpauschalen:

  • Anschluss an die Nah- oder Fernwärme: 15.000 Euro
  • Pellets-Zentralheizung oder Hackgutheizung: 18.000 Euro
  • Scheitholz-Zentralheizung: 16.000 Euro
  • Luft-/Wasser-Wärmepumpe: 16.000 Euro
  • Wasser-/Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe: 23.000 Euro (für Bohrungen gibt es 5.000 Euro extra)

Gefördert werden nicht nur die Kosten des Gerätes (also z. B. der Pelletskessel oder die Wärmepumpe), sondern auch Planungskosten, Tiefenbohrungen/ Erdkollektoren, zentrale Heizungsregelung, Speicher, Elektroinstallationen für die Heizung, oder Demontage-/Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel-/ Tankanlage
Ab 2024 werden auch Wärmepumpen mit Vorlauftemperaturen von bis zu 55° C gefördert – das kommt dem Sanierungsbereich entgegen, da das Wärmeabgabesystem nicht fundamental getauscht werden müsste (was in der alten Förderung mit einer zulässigen Vorlauftemperatur von 40° C der Fall war).
Für Wärmepumpen, die mit einem Kältemittel mit höherem GWP-Wert (von 1.500 und mehr) arbeiten, wird die Förderung um 20 % reduziert.
Für Endkunden wichtig zu wissen
: Die Förderungssumme wird erst NACH Umsetzung der Heizungs-Erneuerungsmaßnahmen und Vorlage der Endabrechnungsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.
Diese Förderung ist kombinierbar mit der Wohnbauförderung Salzburg Sanierung!